Wir über uns

Unternehmensform

Wir sind eine in das Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragene Genossenschaft (eG).

Was unterscheidet die Volks- und Raiffeisenbanken von anderen Bankengruppen?

Die Mitglieder einer Genossenschaftsbank sind gleichzeitig Kunde und Eigentümer der Bank. Als Eigentümer können sie in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung direkten Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik ausüben und wichtige Entscheidungen mitbestimmen. Die Mitglieder wählen über ihre Vertreter den Aufsichtsrat. Dieser wiederum bestellt den Vorstand, der die Geschäfte der Bank führt. Vorstand und Aufsichtsrat legen in der Vertreterversammlung den Mitgliedern Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. In der Versammlung wird u.a. beschlossen, wieviel Dividende für den Geschäftsanteil gezahlt wird. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht - egal ob es einen oder mehrere Genossenschaftsanteile besitzt.