Wir über uns

So funktioniert eine Genossenschaftsbank

Im Mittelpunkt des genossenschaftlichen Unternehmens stehen die Mitglieder. In der Tradition der Idee von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung existiert - wie in keiner anderen Rechtsform - die Möglichkeit für den Einzelnen, aktiv an einem gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken. Das Mitglied (Bankteilhaber) beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil am genossenschaftlichen Unternehmen. Der Geschäftsanteil der Volksbank Solling beträgt 150 EURO. Die Mitgliedschaft können erwerben:

  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Organisatorischer Aufbau der Genossenschaft

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Vertreterversammlung

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er hat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen. Vorstand und Aufsichtsrat legen in der Vertreterversammlung den Vertretern der Mitglieder Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. In der Versammlung wird u.a. beschlossen, wieviel Dividende jedes Mitglied für seinen Geschäftsanteil bekommt. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht - unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile.

Kunde und Eigentümer

Jedes Mitglied hat das Recht, an der Wahl zur Vertreterversammlung teilzunehmen und sich im Rahmen der Vorschriften der Satzung um das Vertreteramt zu bewerben. Als Vertreter hat das Mitglied das Recht, in der Vertreterversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen, somit direkten Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik ausüben und bei wichtigen Entscheidungen mitwirken. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Vertreterversammlung nachzukommen. Es muß die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Anteile leisten.


Vorteile der Gemeinschaft genießen:
VR-MitgliederRente und VR-Mitglieder-Krankenzusatzversicherung

Unsere Satzung als pdf-Datei zum Download